Blankoverordnung bei Schulterbeschwerden: Was sich für Sie ändert
Seit Ende 2024 dürfen wir bei bestimmten Schulterbeschwerden selbst über Dauer und Häufigkeit Ihrer Behandlung entscheiden – ohne dass für jede Anpassung ein neues Rezept nötig ist. Wir erklären, was die sogenannte Blankoverordnung konkret für Sie bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei bestimmten Schulterbeschwerden entscheiden seit November 2024 wir als Therapeuten über Häufigkeit und Dauer der Behandlung – nicht mehr der Arzt im Detail.
- Für Sie heißt das: weniger Arztbesuche für Folgerezepte und eine Therapie, die sich an Ihrem tatsächlichen Fortschritt orientiert.
- Sie brauchen weiterhin eine ärztliche Verordnung – an Ihrer Zuzahlung ändert sich nichts.
In der Physiotherapie hat sich etwas Grundlegendes verändert – und die meisten Patientinnen und Patienten bekommen davon im Alltag bisher wenig mit. Dabei kann die neue Blankoverordnung Ihre Behandlung spürbar einfacher und individueller machen. Wir erklären in Ruhe, worum es geht.
Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer klassischen Verordnung legt die Ärztin oder der Arzt genau fest, welches Heilmittel Sie wie oft und wie lange erhalten. Bei einer Blankoverordnung ist das anders: Der Arzt stellt die Diagnose und die Verordnung aus – welche Behandlung, wie häufig und über welchen Zeitraum sinnvoll ist, entscheiden danach wir als Ihre Therapeutinnen und Therapeuten. Möglich ist das in der Physiotherapie seit dem 1. November 2024, zunächst für ausgewählte Erkrankungen im Schulterbereich.
Für welche Beschwerden gilt sie aktuell?
Im Moment ist die Blankoverordnung auf den Schulterbereich begrenzt. Dazu zählen über hundert Diagnosen – etwa Beschwerden der Rotatorenmanschette oder Zustände nach einer Schulteroperation oder Verletzung. Wichtig zu wissen: Die Diagnose stellt weiterhin Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Ob künftig weitere Körperregionen hinzukommen, wird derzeit auf gesundheitspolitischer Ebene diskutiert – dazu halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
Was ändert sich dadurch für Sie?
- Therapie nach Ihrem VerlaufWir passen Häufigkeit und Dauer an Ihren tatsächlichen Fortschritt an – statt an ein starres Schema.
- Weniger Wege zum ArztFür eine Anpassung Ihrer Behandlung brauchen Sie nicht jedes Mal ein neues Rezept.
- Mehr ZeitfensterEine Blankoverordnung gilt bis zu 16 Wochen – genug Raum, um in Ruhe an Ihrer Schulter zu arbeiten.
- Fachliche VerantwortungWir steuern Ihre Therapie eigenverantwortlich – und behalten dabei stets die sinnvolle Behandlungsmenge im Blick.
Und was bleibt gleich?
Einiges bleibt unverändert: Sie benötigen weiterhin eine ärztliche Verordnung, um zu uns zu kommen, und auch Ihre Zuzahlung als gesetzlich Versicherte bleibt wie gewohnt. Die Blankoverordnung ersetzt also nicht den Arzt – sie gibt uns lediglich mehr Spielraum, Ihre Behandlung fachlich passgenau zu gestalten. (Wie genau die Zuzahlung bei Heilmitteln funktioniert und wann eine Befreiung möglich ist, erklären wir in einem eigenen Beitrag in Kürze.)
Schulterbeschwerden? Wir sind für Sie da.
Sie haben eine Verordnung für Ihre Schulter – oder Fragen, ob die Blankoverordnung für Sie in Frage kommt? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihr Rezept ganz bequem per WhatsApp.
Stand: Mai 2026. Rechtliche Grundlage ist der Vertrag nach § 125a SGB V zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Gesundheitspolitische Regelungen können sich ändern – wir prüfen diesen Artikel daher regelmäßig auf Aktualität.